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   VG Hannover, 21.09.2011 - 11 A 913/10   

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https://dejure.org/2011,25914
VG Hannover, 21.09.2011 - 11 A 913/10 (https://dejure.org/2011,25914)
VG Hannover, Entscheidung vom 21.09.2011 - 11 A 913/10 (https://dejure.org/2011,25914)
VG Hannover, Entscheidung vom 21. September 2011 - 11 A 913/10 (https://dejure.org/2011,25914)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abgrenzung einer Wohngemeinschaft von einem Heim

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 S. 2 HeimG; § 12 HeimG; § 17 Abs. 1 HeimG; § 19 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 HeimG
    Ausüben der Entscheidungen über die Gestaltung des täglichen Lebens durch einen Betreuer bei Fehlen der erforderlichen Autonomie eines "Wachkoma"-Bewohners für das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausüben der Entscheidungen über die Gestaltung des täglichen Lebens durch einen Betreuer bei Fehlen der erforderlichen Autonomie eines "Wachkoma"-Bewohners für das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Wohngemeinschaft Gut Wachendorf in Rudi Carell's Mühle ist ein Heim

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohngemeinschaft Gut Wachendorf in Rudi Carell's Mühle ist Heim im Sinne des Heimgesetzes - Erforderliche Trennung von Wohnen und Pflege für Annahme einer Wohngemeinschaft nicht gegeben

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Pflegeheim oder Wohngemeinschaft in "Rudi Carells Mühle"?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2011 - 4 LA 306/08

    Heimgesetz kann auch bei Vorliegen der in § 1 Abs. 2 S. 1, 2 HeimG genannten

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2011 - 11 A 913/10
    Dies bedeutet, dass der Träger des Heims eine Versorgungsgarantie - auch für den Fall der Verschlechterung des Gesundheitszustandes - übernimmt und der Bewohner eines Heims darauf vertrauen kann, dass er Hilfe in allen Bereichen der Daseinsvorsorge erhält, selbst wenn sich seine Bedürfnisse stark ändern (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.05.2011 - 4 LA 306/08 unter Bezugnahme auf die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes in BT-Drs 14/5399, S. 18).

    Die sächliche und personelle Ausstattung der Einrichtung und die von ihr erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern sind maßgeblich, nicht jedoch, welche rechtliche Konstruktion gewählt wurde, ob also formalrechtlich die Verträge für Wohnen und Pflege oder die Anbieter von Wohnen und Pflege voneinander getrennt sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.05.2011, a.a.O.; VG Göttingen, Urteil vom 28.08.2008, - 2 A 2/08 -, juris).

  • BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Bestimmung des

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2011 - 11 A 913/10
    Bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift folgt, dass es auf den Zweck ankommt, dem die Einrichtung dient, nicht jedoch auf den Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht in den objektiven Gegebenheiten, namentlich der sächlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung sowie den erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern, zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.2.2004 - 6 B 70.03 - , GewArch 2004, 485).
  • VG Göttingen, 28.08.2008 - 2 A 2/08

    Heim; Verwaltungsakt, feststellender; Wohnen, betreutes

    Auszug aus VG Hannover, 21.09.2011 - 11 A 913/10
    Die sächliche und personelle Ausstattung der Einrichtung und die von ihr erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern sind maßgeblich, nicht jedoch, welche rechtliche Konstruktion gewählt wurde, ob also formalrechtlich die Verträge für Wohnen und Pflege oder die Anbieter von Wohnen und Pflege voneinander getrennt sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.05.2011, a.a.O.; VG Göttingen, Urteil vom 28.08.2008, - 2 A 2/08 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 26 K 6422/16

    Keine Wohngemeinschaft aus Wachkomapatienten

    vgl. auch OVG SN, Urteil vom 10. September 2015 -5 A 70/15- ,juris, Rdn. 33, 37; VG Leipzig, Urteil vom 31. Mai 2011 -5 K 1062/09- , Juris, Rdn. 43; VG Hannover, Urteil vom 21. September 2011 -11 A 913/10- , juris, Rdn. 35; VG Frankfurt, Beschluss vom 26. September 2008 -3 L 2665/08.F- ,juris, Rdn. 40 ff.
  • OVG Sachsen, 10.09.2015 - 5 A 70/15

    Stationäre Einrichtung; unabhängige Wohngemeinschaft; trägergesteuerte

    Zudem ist es denkbar, dass auch Bewohner, die ihren Willen selbst nicht zum Ausdruck bringen können, in einer sehr aktiven Auftraggebergemeinschaft durch Betreuer oder Angehörige derart vertreten werden, dass von der erforderlichen Autonomie der Entscheidungen über die Gestaltung der Pflege und des täglichen Lebens ausgegangen werden kann (insoweit zweifelnd: VG Hannover, Urt. v. 21. September 2011 - 11 A 913/10 -, juris Rn. 35).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2013 - L 4 KR 526/12
    Die gegen den Untersagungsbescheid geführte Klage wurde von dem Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom 21. September 2011 (Az.: 11 A 913/10) abgewiesen.

    Dies ergibt sich zur Überzeugung des erkennenden Senates aus den tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 21. September 2011 (11 A 913/10).

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